Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der DGF GmbH – Dachmanagement und Gebäudetrocknung Fischer
(Stand: August 2025)
1. Geltungsbereich
1.1. Diese AGB gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der DGF GmbH – Dachmanagement und Gebäudetrocknung Fischer (nachfolgend „DGF“) und ihren Kunden. Mit der Annahme eines Angebots oder der Auftragserteilung bestätigt der Kunde, diese AGB zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben. Die AGB sind jederzeit unter [www.dgf.at] einsehbar oder werden auf Anfrage zugeschickt.
1.2. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, DGF hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.3. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Zusatz- und Folgeaufträge, sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart.
1.4. Für Verbrauchergeschäfte iSd § 1 KSchG (= Konsumentenschutzgesetz) (in der Folge Verbrauchergeschäfte) gelten diese AGB mit den für Verbrauchergeschäfte geregelten Abweichungen.
2. Leistungen der DGF
2.1. DGF bietet folgende Dienstleistungen an:
– Flachdachleckortung
– Flachdachdichtigkeitsprüfung mit Dokumentation
– Dachmonitoring (Überwachung von Feuchtigkeit und Temperatur)
– Flachdachtrocknung und Gebäudetrocknung
– Gerätevermietung (Luftentfeuchter, Heizlüfter, …)
2.2. Die Leistung der Flachdachortung und des Flachdachdichtigkeitschecks wird nach Stand der Technik als elektrische Leitfähigkeitsmessung angeboten und ist gemäß unseren AGB eine messtechnische Dienstleistung nach ABGB § 1151 (Austria), und somit ausdrücklich keine Werkvertragsleistung. In der Ausführung wird die Ableitung zum Baukörper an Stellen eingemessen, wo Wasser bestimmungswidrig in den Baukörper eindringt. Derartige Stellen werden anhand der Ableitung vom Flachdach an den Baukörper identifiziert. Weitere Verfahren, wie Nebeltechnik, Formiergastechnik können die Leistung ergänzen, im Regelfall nicht notwendig.
Verfahrensbedingt müssen zur Anwendung dieser Technik am Baukörper Elektroden angebracht werden. Der Leckortungseinsatz am Flachdach schuldet als messtechnische Dienstleistung keinen Erfolg, sondern nur ein messtechnisches Ergebnis. Als Pauschale zur Abrechnung der Kosten gilt das tatsächliche Aufmaß und ist nicht an Zeitaufwand gebunden. Es können Zusatzleistungen verschiedener Art anfallen.
Beschädigungen an Bauteilen, durch Anbringung von Elektroden, sowie zur Öffnung von Leckstellen sind verfahrensbedingt.
2.3. Die Trocknung von Gebäuden und Flachdächern erfolgt mit professionellen Geräten, die entsprechend dem Trocknungsziel und den baulichen Gegebenheiten ausgewählt werden. Die Dauer des Trocknungsprozesses hängt von verschiedenen Faktoren ab (z. B. Bauart, Feuchtigkeitsgrad, Temperatur, Belüftung) und kann nicht garantiert werden.
Diese Leistung stellt eine Dienstleistung im Sinne des ABGB § 1151 (Österreich) dar und ist ausdrücklich kein Werkvertrag. Es wird kein konkreter Erfolg geschuldet, sondern der fachgerechte Einsatz der Trocknungstechnik.
2.4. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
2.5. DGF behält sich vor, Leistungen bei unvorhersehbaren äußeren Einflüssen (z. B. Wetterbedingungen) zu verschieben.
3. Vertragsschluss
3.1. Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Annahme eines Angebots oder eine ausdrückliche Auftragserteilung durch den Kunden zustande. Die Aufnahme der Leistungserbringung durch DGF kann ebenfalls als konkludente Annahme des Vertrags gewertet werden
3.2. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.
3.3. Ein Rücktritt des Kunden nach Annahme des Angebots ist nur mit Zustimmung von DGF möglich. Falls bereits Kosten oder Aufwände entstanden sind, behält sich die DGF GmbH das Recht vor, diese in Rechnung zu stellen.
3.4. Bloße Schreib- und Rechenfehler in Angeboten oder Rechnungen können von der DGF GmbH jederzeit berichtigt werden.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1. Alle Preise verstehen sich in Euro. Für Unternehmer (B2B) gelten die Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, für Verbraucher (B2C) inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern diese anfällt.
4.2. Es gelten die im jeweiligen Angebot definierten Zahlungsbedingungen.
4.3. Bei Zahlungsverzug ist DGF berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % (B2C) bzw. 9 % (B2B) über dem Basiszinssatz zu berechnen. Darüber hinaus behält sich DGF das Recht vor, Mahnspesen und gegebenenfalls Inkassokosten geltend zu machen.
4.4. Der Kunde trägt die Kosten für zusätzliche Leistungen, die nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind. Dies gilt insbesondere für Mehraufwände durch unvorhersehbare Erschwernisse oder nachträgliche Änderungswünsche des Kunden
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
5.1. Der Kunde verpflichtet sich, der DGF GmbH rechtzeitig Zugang zu den zu bearbeitenden Flächen zu ermöglichen und alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen bereitzustellen. Falls für die Arbeiten Betriebsmittel z.b. Wasser erforderlich sind, sind diese vom Kunden auf eigene Kosten in ausreichender Menge bereitzustellen.
5.2. Schäden, die durch fehlende Mitwirkung des Kunden entstehen, gehen nicht zulasten der DGF GmbH.
6. Haftung
6.1. DGF haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
6.2. Für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden wird keine Haftung übernommen.
6.3. Im Rahmen der Gerätevermietung haftet der Kunde für Schäden an den gemieteten Geräten, die durch unsachgemäße Nutzung entstehen.
6.4. DGF übernimmt keine Haftung für Folgeschäden, die durch notwendige Maßnahmen im Rahmen der Leistungserbringung entstehen, sofern diese fachgerecht durchgeführt wurden und keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt. Dies gilt insbesondere für Schäden an unbekannten oder nicht dokumentierten Leitungen, Rohren oder Installationen, wenn dem Kunden keine entsprechenden Pläne vorliegen. Der Kunde verpflichtet sich, DGF alle vorhandenen Bau- und Installationspläne zur Verfügung zu stellen, um Schäden an Decken, Wänden oder anderen Bauteilen zu vermeiden.
Für Folgeschäden, die durch in Bauteilen vorhandene Schadsalze entstehen und im Zuge der Austrocknung mobilisiert werden, wird eine Haftung für daraus resultierende Verfärbungen oder Materialveränderungen ausgeschlossen, sofern DGF nach anerkannten technischen Standards gearbeitet hat.
7. Nutzung von Geräten und Maschinen der DGF GmbH
7.1. Alle von der DGF GmbH verwendeten und im Auftrag eingesetzten Geräte und Maschinen werden vor Inbetriebnahme auf ihre einwandfreie Funktion überprüft. Mit Inbetriebnahme gelten diese ausdrücklich als ordnungsgemäß und funktionsfähig anerkannt.
7.2. Der Kunde ist verpflichtet, für eine ausreichende Strom- und Wasserversorgung zu sorgen und sicherzustellen, dass sämtliche feuer- und baupolizeilichen Vorschriften eingehalten werden. Für daraus entstehende Schäden übernimmt die DGF GmbH ausdrücklich keine Haftung.
7.3. Mietdauer: Der erste Miettag beginnt mit der Aufstellung oder Anlieferung des Geräts, der letzte Miettag endet mit dem Abbau oder der Rücklieferung.
Die Geräte müssen nach Ablauf der Mietzeit in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben werden. Schäden oder Mängel sind der DGF GmbH unverzüglich zu melden. Bei verspäteter Rückgabe behält sich DGF vor, eine zusätzliche Nutzungsgebühr zu verrechnen
7.4. Haftung des Kunden:
Der Kunde haftet für sämtliche Schäden an den Geräten und Maschinen der DGF GmbH nach Mietbeginn, auch wenn diese durch leichte Fahrlässigkeit verursacht wurden.
Der Kunde haftet ebenso für Schäden durch Diebstahl, Zerstörung oder durch schuldhaft verursachte Ereignisse.
Bei Beschädigung oder Zerstörung eines Geräts ist die DGF GmbH berechtigt, sowohl den Zeitwert als auch den entgangenen Gewinn durch den Verlust oder die Beschädigung des Geräts zu verrechnen.
7.5. Betriebsstörungen:
Die DGF GmbH übernimmt keine Haftung für Betriebsstörungen, die nicht auf einen technischen Mangel der Geräte oder eine fehlerhafte Montage zurückzuführen sind. Insbesondere haftet der Kunde für:
Unsachgemäße Bedienung oder Beschädigung des Geräts, Stromausfälle oder Unterspannung, wenn diese vom Kunden verursacht oder nicht rechtzeitig gemeldet wurden.
In solchen Fällen werden Reparaturen oder Ersatzleistungen gemäß den geltenden Monteursätzen sowie Ersatzteilkosten dem Kunden verrechnet.
7.6. Pflichten des Kunden bei Nutzung bestimmter Geräte:
Bei der Nutzung von Kondensationstrocknern verpflichtet sich der Kunde, die Auffangbehälter täglich zu entleeren.
8. Widerrufsrecht (nur für Verbraucher)
8.1. Verbraucher haben das Recht, einen Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
8.2. Details zum Widerrufsrecht werden dem Verbraucher vor Vertragsschluss in einer separaten Widerrufsbelehrung mitgeteilt.
9. Datenschutz
9.1. DGF verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze.
9.2. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung auf unserer Website [www.dgf.at].
10. Gerichtsstand und anwendbares Recht
10.1. Für Verträge mit Unternehmen (B2B) ist der Gerichtsstand das sachlich und örtlich zuständige Gericht für den Sitz der DGF GmbH
10.2. Für Verträge mit Verbrauchern (B2C) gilt der gesetzliche Gerichtsstand am Wohnsitz des Verbrauchers
10.3. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11. Salvatorische Klausel
11.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine wirtschaftlich möglichst ähnliche Bestimmung, die dem Sinn und Zweck dieser AGB entspricht.
12. Ergänzung
12.1. Ergänzung: Schadensminderndes Handeln
Bei der Gebäudetrocknung, Flachdachtrocknung und Leckortung handelt DGF nach bestem Wissen und Gewissen unter Berücksichtigung der Schadensminimierung. Sollte ein Eingriff erforderlich sein, um die Ursache zu identifizieren oder den Trocknungserfolg zu gewährleisten (z. B. Öffnungen an unbeschädigten Bereichen oder Bohrungen), haftet DGF nicht für hierdurch entstandene Schäden, sofern die Maßnahme fachgerecht durchgeführt wurde und keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
12.2. Ergänzung: Haftung bei der Dichtigkeitsprüfung
Die Dichtigkeitsprüfung dokumentiert den Zustand der Dachabdichtung zum Zeitpunkt der Prüfung. DGF haftet nicht für Schäden, die nach der Prüfung durch äußere Einflüsse (z. B. Witterung, Sonneneinstrahlung, mechanische Belastung) entstehen. Eine Haftung für nicht sichtbare oder nicht zugängliche Mängel außerhalb des geprüften Bereichs ist ausgeschlossen, sofern keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
12.3. Ergänzung: Dachmonitoring
DGF übernimmt die Installation und den Einbau des Dachmonitoringsystems. Für die langfristige Funktion der Sensoren oder etwaige Produktfehler, die außerhalb unserer Einflussmöglichkeit liegen, übernimmt DGF keine Haftung. Der Kunde ist für die regelmäßige Wartung und Kontrolle des Systems verantwortlich. Eine Haftung für Schäden durch fehlerhafte Nutzung, mangelnde Wartung oder Manipulation durch Dritte ist ausgeschlossen.
12.4. Ergänzung: Leckortung
Im Rahmen der Leckortung kann es erforderlich sein, Bereiche zu öffnen, die möglicherweise unbeschädigt sind, um die genaue Ursache eines Lecks zu identifizieren. DGF handelt hierbei nach bestem Wissen und Gewissen. Schäden, die durch notwendige Öffnungen oder Eingriffe entstehen, gelten als unvermeidbare Nebenwirkungen der Leistungserbringung und sind vom Kunden zu akzeptieren, sofern die Arbeiten fachgerecht durchgeführt wurden und keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
12.5. Ergänzung: Schimmelentfernung als Erstmaßnahme
Eine von DGF durchgeführte Schimmelentfernung dient ausschließlich als Erstmaßnahme zur Schadensbegrenzung und Reduzierung der Schimmelsporenbelastung. Sie ersetzt keine fachgerechte Schimmelsanierung nach den anerkannten Regeln der Technik und beseitigt nicht zwangsläufig die Ursache oder alle gesundheitlich relevanten Belastungen. Für eine dauerhafte Beseitigung der Ursache ist eine weiterführende Sanierung erforderlich, die gesondert zu beauftragen ist.